Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links (Werbelinks). Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werden wir mit einer Provision beteiligt. Für euch entstehen dabei keine Mehrkosten. Wo, wann und wie ihr ein Produkt kauft, bleibt natürlich euch überlassen.

Roaming-Gebühren Die Roaming-Gebühren – allein dieses Wort versetzte bisher die meisten Handynutzer bei ihrem Auslandsaufenthalt in Seenot. Unmittelbar kommen Gedanken an hohe Handyrechnungen auf. Viele haben diesen Schockmoment bereits am eigenen Leibe erlebt. Inzwischen hat sich auf dem Gebiet der Auslandstelefonie aber viel geändert, sodass EU-weit ab Mitte Juni 2017 keine Roaminggebühren mehr anfallen, wenn der Heimathafen verlassen wird. Dank beschlossener Gesetzesänderung wird die komplette Abschaffung der EU-weiten Roamingkosten ab 15. Juni 2017 vollzogen. Wir zeigen dir, wie sich die Preise entwickelten. Und was man bei diesem Thema trotzdem noch beachten sollte.

EU Roaming-Gebühren werden zum 15. Juni 2017 abgeschafft - es gilt dann der Inlandstarif

EU Roaming-Gebühren werden über Bord geworfen: Abschaffung zum 15.6.2017 beschlossen

Seit dem 1.2.2017 heißt es aufatmen für alle, die im Sommer eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen. Denn die Roaminggebühren in der EU werden zum 15.6.2017 komplett abgeschafft. Darauf einigte sich das Europäische Parlament am Mittwoch, den 1. Februar 2017.

Dank Festlegung eines Kostendeckels für Mobilfunk-Leistungen, die sich unterschiedliche Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen können, herrscht nun mehr Klarheit − sowohl für Verbraucher als auch für Mobilfunk-Unternehmen.

So sind Telko-Unternehmen bei der Verrechnung von Leistungen untereinander künftig an folgende Obergrenzen gebunden:

  • Telefonate: 3,2 Cent / Min.
  • SMS: 1 Cent / SMS
  • Daten: 7,70 € / GB
    › schrittweise Absenkung auf 2,50 € / GB ab 1.1.2022

Wie du an dieser Kostenverteilung ablesen kannst, wird das Daten-Roaming der Knackpunkt für die Mobilfunk-Unternehmen sein. Je mehr Inklusiv-Datenvolumen dein Tarif im Inland mitbringt, desto teurer wird’s für die Telko-Unternehmen, wenn du dieses Volumen im Ausland versurfst, wie es dann erlaubt wäre …

Roamingkosten-Abschaffung in der EU

Dein Urlaub wird dank Sorglos-Nutzung noch erholsamer durch die beschlossene Roamingkosten-Abschaffung in der EU ab dem 15.6.2017

Neuregelung der EU-Roaminggebühren

Die Regelung der EU-Roaminggebühren betrifft die Telefonie, die mobile Datennutzung und das Schreiben von SMS in den Mitgliedsstaaten der EU und anderen Ländern, die sich der Verordnung angeschlossen haben. Damit wird geregelt, welche zusätzlichen Gebühren (zu deinem bestehenden Tarif) bei der Handynutzung im Ausland anfallen. Diese wurden bislang sowohl bei eingehenden als auch bei ausgehenden Anrufen, SMS und Nutzung von mobilen Daten berechnet.

In den letzten Jahren sind die Roamingbeiträge rapide gesunken, sodass das Telefonieren im Ausland schon länger kein allzu großes Problem mehr darstellt. Doch bis dahin war es ein harter Kampf, denn bis zuletzt stand das Aus der Roaming-Gebühren auf der Kippe − selbst wenn es schon früh Einigkeit innerhalb der EU zu diesem Thema gab.

EU-Roamingkosten-Abschaffung ab Mitte Juni 2017

Das letzte Mal wurden die Beiträge am 30. April 2016 gekürzt, bevor sie laut einem Beschluss der Europäischen Kommission, des Ministerrats und des Europäischen Parlaments am 15. Juni 2017 gänzlich abgeschafft werden sollen. Das heißt für dich als Vebraucher im Klartext, dass ab Mitte Juni 2017 das Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im EU-Ausland zu den normalen Inlands-Tarifpreisen deines Handyvertrags möglich ist.

Die Bundesnetzagentur hat die Neuerungen der Roaminggebühren hier ausführlich beschrieben (siehe auch Europa-Seite der EU).

Roaminggebühren-Entwicklung bis 15.6.2017

Die aktuellen Roaminggebühren, die noch bis zum 15. Juni 2017 gelten, findest du hier. Sie beziehen sich nur auf die EU. Es handelt sich jeweils um Maximalwerte – allerdings kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu, und die ist von Land zu Land verschieden (Deutschland: 19%).

Mit folgenden Aufschlägen (zusätzlich zu deinem bisherigen Tarif) musstest du zuletzt rechnen:

  • Ausgehende Anrufe: max. 5 Cent/Min. (gedeckelt bei 19 Cent / Min.)
  • Eingehende Anrufe: max. 1,1 Cent / Min.
  • SMS-Ausgang: max. 2 Cent / SMS (gedeckelt bei 6 Cent / SMS)
  • SMS-Eingang: kostenlos
  • 1 Megabyte Datenvolumen: Maximal 5 Cent / MB (gedeckelt bei 20 Cent / MB)

Diese Gebühren gelten immer dann, wenn du mit deinem Anbieter keinen anderweitigen Roamingvertrag, wie eine EU-Roaming-Flat oder Ähnliches, eingehst. Die Abrechnung geschieht in den ersten 30 Gesprächssekunden pauschal und anschließend sekundengenau.

EU Roaming-Gebühren-Entwicklung bis 2017

Die EU Roaming-Gebühren-Entwicklung bis 2017 zeigt, wie sehr sich die Aufschläge für die EU-Auslandsnutzung verändert haben

Als kleines Beispiel: Wenn du einen Prepaid-Tarif mit 9 Cent pro Minute nutzt, kommen bis zum Stichtag 15.6.2017 aktuell noch 5,95 Cent (5 Cent + 19% MwSt.) obendrauf. Also zahlst du 15 Cent pro ausgehender Gesprächsminute. Künftig fällt dieser Aufschlag komplett weg. Richtig lohnenswert sind dann billige Allnet-Flats mit viel Datenvolumen. 😉

Automatische Obergrenze beim Datenroaming: Rettungsanker für Vielsurfer

Um beim Surfen im Ausland allzu hohe Kosten zu vermeiden, sind die Anbieter verpflichtet, eine Obergrenze zu gewährleisten. Diese kann individuell festgelegt werden. Nach 80 Prozent des Verbrauchs wird der Nutzer auf den Verbrauch und die Kosten hingewiesen. Hast du keine Obergrenze festgelegt, wird diese vom Anbieter automatisch bei 50 Euro (plus Mehrwertsteuer, in Deutschland bei 19% also 59,50 €) gesetzt. Auch hier erfolgt dann rechtzeitig eine Benachrichtigung.

Wenn vonseiten des Mobilfunknutzers keine aktive Bestätigung für weitere Kosten erfolgt, wird die Datenverbindung daraufhin gekappt. Eine vom Kunden veranlasste Änderung muss der Anbieter innerhalb eines Werktages einleiten.

Dieser sogenannte Kostenairbag greift übrigens auch im außereuropäischen Ausland, sofern du dem Roamingpartner Zugriff auf dein Nutzungsverhalten gewährst.

Nicht alle Länder Europas sind in der EU

EU-Roamingkosten

Bitte beachte, dass zwar eine Menge Länder zur EU gehören, aber längst nicht alle! Die Schweiz und die Türkei gehören (als beliebte Reiseländer) z.B. nicht zur EU, Großbritannien hatte jüngst die EU verlassen (Brexit).

Häufig werden diese Länder von den Mobilfunkanbietern aber trotzdem (aus Kulanz) mit einbezogen. Achte aber auf die speziellen Bedingungen deines Tarifs. Nicht, dass es böse Überraschungen gibt!

Die aktuelle Liste der Mitgliedstaaten kannst du direkt bei der EU einsehen. Es handelt sich nämlich nicht um eine geografische Regelung, sondern um eine politische Regulierung.

Kostenloses Roaming hat Grenzen: Die Fair-Use-Grenze

Mit der Fair-Use-Grenze werden quasi die Mobilfunkanbieter davor geschützt, dass Kunden das kostenlose Roaming grenzenlos nutzen. Wird eine bestimmte Grenze überschritten – diese muss allerdings noch definiert werden – dürfen dem Kunden die Roaminggebühren weiterhin in Rechnung gestellt werden. So soll verhindert werden, dass du deinen Mobilfunktarif dauerhaft im Ausland verwendest.

Auch wenn der Anbieter seine Kosten nachweislich nicht decken kann, darf er minimale Preisaufschläge tätigen. Diese Regelungen sind bisher noch sehr theoretisch. Es bleibt abzuwarten, wie sie von den Anbietern tatsächlich definiert und umgesetzt werden.

Wie kann man sich vor versteckten Kosten durch die Fair-Use-Policy schützen?

Zunächst muss vonseiten der Anbieter eine Datengrenze festgelegt werden. Dann solltest du natürlich darauf achten, dass du den Tarif »angemessen nutzt«, wenn du dich nur zeitweise im Ausland aufhältst. Solltest du allerdings für einen längeren Zeitraum auf die Roaming-Nutzung angewiesen sein, ist eventuell ein Tarif des jeweiligen Landes oder eine Roaming-Flatrate sinnvoll. Bisher scheinen die zusätzlichen Kosten, die im Zweifelsfall entstehen können, noch nicht transparent und daher unüberschaubar zu sein.

Was ist mit der neuen Roaming-Regelung und der Fair-Use-Grenze nicht mehr sinnvoll?

Tarife, die durch ihre EU-Roaming-Flatrates oder Verträge mit besonders attraktiven Roaming-Angeboten um dich buhlen (z.B. der Vodafone CallYa Smartphone Special), verlieren diesen Verkaufsvorteil. Das Roaming in angemessenem Maße kann dann in Zukunft nämlich wie gewohnt zum Inlandstarif stattfinden.

Was bisher noch nicht ganz absehbar ist: Eventuell ist das freie Roaming-Kontingent jedoch stark beschränkt, und es werden weiterhin einzelne Roaming-Flats für Telefonie oder Daten angeboten. Allerdings scheinen die ersten Anbieter mit Blick auf die Roaming-Zukunft schon den Markt zu verlassen. So z.B. TUI Connect, ein Tarif, der allein mal auf die Nutzung im Ausland ausgelegt war.

Eine SIM-Karte in einem anderen EU-Land zu kaufen, weil dort die Gebühren günstiger sind, wird durch die Fair-Use-Regelung unterbunden. Auch wenn dank der Aufhebung der Roaminggebühren ab Juni 2017 in der Regel keine Roaminggebühren mehr anfallen, gilt das nicht für die dauerhafte Nutzung eines ausländischen Tarifs.

Im EU-weiten Vergleich sind die Kosten für die Datennutzung in unseren Inlandstarifen relativ hoch. Die Befürchtung wächst, dass sich Nutzer im EU-Ausland eine Handykarte organisieren und in Deutschland roamen − weil der Auslandstarif günstiger ist als die Angebote bei uns. Ganz ehrlich: Das wird man wohl ohne eine Extraregelung auch nicht in den Griff bekommen.

EU Roaming-Flat

Achtung: Bis Inkfrafttreten der Verordnung am 15.6.2017 fallen aber weiterhin die normalen Roaming-Gebühren an. Wer sich in dieser Zeit viel im Ausland aufhält, profitiert also immer noch von Tarifen mit guten Roaming-Konditionen oder Roaming-Flatrates!

Und sollte bis dahin äußerst kontrolliert mit der EU-Auslandsnutzung umgehen! Denn die Rundum-sorglos-Nutzung beginnt erst Mitte Juni. 😉