Schubladenvertrag

Definition: Von einem Schubladenvertrag ist im Mobilfunk die Rede, wenn die Tarifkosten über die Mindestvertragslaufzeit inklusive Anschlusskosten und Zuzahlung für ein Smartphone niedriger sind als der günstigste Preis des Smartphones (= Anschaffungskosen).

Er heißt deswegen so, weil du ihn abschließt und den Tarif »als Mittel zum Zweck« gar nicht aktiv nutzt, sondern in der Schublade verschwinden lässt. Wichtig ist nur, diesen Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Denn ein Merkmal von sogenannten Schubis ist, dass sich die Tarifkosten nach 2 Jahren meist signifikant erhöhen.