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winSIM Preiserhöhung Mobilfunkprovider Drillisch verschickt aktuell allem Anschein nach Schreiben an Bestandskunden der Marke winSIM, in dem eine winSIM Preiserhöhung zum 1.5.2017 angekündigt wird. Hintergrund ist hier, dass die Umsetzung der EU-Roamingverordnung zum 15.6.2017 zu Mehrkosten beim Discounter führt, sodass die Kampfpreise der letzten Wochen und Monate nicht mehr gehalten werden können. Die Preisanpassung um 1 bis 2 € (je nach Handytarif) würde demnach zu Mai umgesetzt − sofern man hier keinen Widerspruch einlegt. Doch mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Wir blicken in die AGB des Anbieters.

Drillisch: WinSIM-Bestandskunden erhalten Mitteilung über Preisanpassungen zum 1.5.2017

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Warum sollen die winSIM Preise erhöht werden?

Drillisch Preiserhöhung für winSIM

Die Drillisch Preiserhöhung für winSIM sorgt für Unmut bei Bestandskunden

Das in dem Drillisch-Schreiben zuvorderst genannte Argument lautet: EU-Roaming. Dadurch, dass du deine Allnet-Flat im EU-Ausland wie im Inland wirst nutzen können, steigen die Kosten beim Mobilfunkanbieter implizit an. Denn du zahlst ja einerseits keine Roamingaufschläge mehr (wegbrechende Einnahmen), außerdem fällt die Hemmschwelle für die Auslandsnutzung dadurch.

Die Folge sind unkontrollierbare Kosten durch den Provider − so weit ist das ja schon mal nachvollziehbar.

»[… ] ab Mitte Juni können Sie Ihren Tarif in allen 28 Ländern der Europäischen Union so nutzen wie in Deutschland. Die bis dahin geltenden EU-Aufschläge fallen weg. Sie telefonieren und surfen mobil ohne Mehrkosten. Allerdings steigen auch bei winSIM verschiedenste Kosten. […] Der Preis für Ihren Mobilfunktarif mit Rufnummer […] erhöht sich ab dem 01.05.2017 um 2 Euro pro Monat […]«

Wie hoch fällt die winSIM Preiserhöhung aus?

winSIM Preiserhöhung

In diesem Beitrag sind wir der winSIM Preiserhöhung auf der Spur

Unterschiedlich. Je nach Tarif (es scheinen sowohl Tarife ab 3,99 €, winSIM LTE Mini 1000, als auch die winSIM LTE All als Allnet-Flat für 6,99 € betroffen zu sein) werden 1 € oder 2 € als monatliche Grundgebühr mehr verlangt. Klingt moderat, ist aber natürlich pronzentual gesehen eine Menge.

Wer ist von der winSIM-Preiserhöhung betroffen?

Eigentlich unvorstellbar, dass sich die Mobilfunkkosten bei einem geschlossenen Handyvertrag innerhalb der Laufzeit verändern, oder? Aber in der Tat macht der Anbieter Drillisch hier von seinem Recht Gebrauch, Preisanpassungen durchzuführen, sollten sich die Rahmenbedingungen (AGB-Wortlaut: »[…] aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen«) verändern. Betroffen sind somit die winSIM-Bestandskunden mit einem günstigen Tarif.

Wie kann ich gegen die winSIM-Preiserhöhung Widerspruch einlegen?

Ja, und dieses Recht räumt Drillisch dir auch direkt ein, gibt sogar noch Hinweise, wie es geht:

»Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Ihren Widerspruch bis einschließlich 30.04.2017 über den Menüpunkt ›Widerspruch‹ in Ihrer persönlichen Servicewelt einlegen.«

Am einfachsten soll es demnach über die persönliche Servicewelt funktionieren:

  • Du loggst dich in die winSIM-Servicewelt ein.
  • Unter »Mein Vertrag« findest du den Eintrag »Widerspruch«. Darauf klicken!
  • Es erscheint die Nachricht: »Sofern Sie mit der Tarifanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen.«
  • Jetzt auf den Button »Weiter« klicken − aber natürlich nur, wenn du auch den Widerspruch einreichen möchest. 😉
  • Es öffnet sich ein weiteres Abfrage-Fenster. Damit möchte man sichergehen, dass du nicht versehentlich auf diese Folge geklickt hast. Drillisch weist dich übrigens auch noch auf die Konsequenzen hin: »Bitte beachten Sie, dass wir uns im Fall des Widerspruchs eine Kündigung Ihres Vertrags vorbehalten.«

Was passiert, wenn ich der winSIM Preiserhöhung widerspreche?

Wie Drillisch dir ja schon in der Servicewelt mitteilt. Entscheidest du dich für einen Widerspruch, läuft erst mal alles so weiter wie gehabt. Ohne Preiserhöhung zum 1.5.2017. Dafür sitzt winSIM nun am längeren Hebel und ist berechtigt, deinen Handyvertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.

Hast du einen winSIM-Handytarif ohne Laufzeit, kann das schon sehr schnell der Fall sein. Bei einem Handyvertrag mit 24-monatiger Laufzeit dauert es dann eben noch ein Weilchen, bis dein günstiger Tarif ausläuft.

»Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen vom Widerspruch umfassten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.«

Dass dir dein winSIM-Tarif aber sofort gekündigt wird, heißt es nicht. Denn wie gesagt: Durch den Widerspruch erhält Drillisch die Möglichkeit, den Vertrag mit dir zu kündigen. Gebrauch machen muss Drillisch davon nicht. Man sollte auch bedenken: Es handelt sich um ein börsennotiertes Unternehmen (siehe Aktie). Und massiver Kundenschwund dürfte sich negativ auswirken. Da wird man sich schon genau überlegen müssen, wie vielen Kunden und vor allem wem man hier kündigt.

Werden nun andere Drillisch-Marken folgen?

Provider Drillisch ist natürlich nicht nur mit der Marke winSIM im Markt unterwegs. Gut möglich also, dass weitere Drillisch-Marken bald ebenfalls Preiserhöhungen an ihre Kunden versenden, so z.B. für smartmobil, DeutschlandSIM oder aber PremiumSIM. Allerdings solltest du bedenken: Die günstigsten Preise gab’s damals nun mal bei winSIM, während die Tarife anderer Marken nicht ganz so ultraknapp formuliert wurden.

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